Die SIM ist eine interdisziplinäre Plattform für Versicherungsmedizin mit dem Ziel, die Qualität im Bereich der Versicherungsmedizin durch die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Fachpersonen zu verbessern.
Aktuelle Meldungen
21.11.2024
Leistungen der Invalidenversicherung bei Adipositas: Anpassung der Rechtsprechung
«Das Bundesgericht passt seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei einer Adipositas an. Die grundsätzliche Behandelbarkeit der Adipositas steht demnach einem Anspruch auf eine Rente nicht mehr von vornherein entgegen. Von betroffenen Personen darf allerdings verlangt werden, dass sie zumutbare Behandlungen zur Behebung der Beeinträchtigung durchführen, wie etwa eine diätische Therapie oder ein Bewegungsprogramm.»
Medienmitteilung
25.10.2024
Workshop: Die Bedeutung von ADHS und ASS in der versicherungsmedizinischen Begutachtung
Die hohe Prävalenz der ADHS von ca. 4% bei Erwachsenen, die hohe Komorbidität mit anderen psychischen und somatischen Störungen und die daraus sich ergebenden erheblichen Einschränkungen des psychosozialen Funktionsniveaus unterstreichen deren versicherungsmedizinische Bedeutung.
Die Prävalenz der ASS liegt bei ca. 1%, die funktionellen Auswirkungen sind ebenfalls hoch; sie besitzt eine hohe Komorbidität mit ADHS sowie anderen psychischen Störungen und sie ist auch im Erwachsenenalter von hoher versicherungsmedizinischer Relevanz.
Weiterführende Informationen
FMH/SIM Arzthaftungsmodul vom 28. November 2024
FMH/SIM Arzthaftungsmodul vom 28. November 2024
Das nächste FMH/SIM Arzthaftungsmodul für medizinische Gutachterinnen und Gutachter findet am 28. November 2024 in Zürich statt. Gelehrt werden gutachtliche und juristische Brennpunkte des Arzthaftungsrechts spezifisch an der Schnittstelle der Fachdisziplinen Gynäkologie und Intensivmedizin.
FMH/SIM Arzthaftungsmodul | saez.ch (swisshealthweb.ch)
Informationen und Anmeldung
11.03.2024
PMEDA Gutachterstelle Bundesgericht Leiturteil
Das Bundesgericht hat am 26.02.2024 ein Leiturteil zur Gutachterstelle PEMEDA publiziert, welches in der Praxis hohe Relevanz zeigen wird.
31. Januar 2024
Empfehlungen für die versicherungsmedizinische Abklärung in der Schweiz bei Post-Covid-19-Erkrankung (Version 2.0)
Die Empfehlungen zur versicherungsmedizinischen Abklärung bei Post-Covid-19-Erkrankung sind mit der neuesten Studienlage aktualisiert per 31. Juli 2023 aufgearbeitet worden. Der EPOCA (Erfassungsbogen für Post-Covid Assessment) steht aktuell auch als online-Variante zur Verfügung. Interessierte melden sich bitte bei der Geschäftsstelle für die Zugangserteilung.
Die Online-Version finden Sie hier als Print-Screen in Deutsch zur Ansicht. Die EPOCA-App ist zurzeit in Entwicklung. Falls Sie interessiert sind, die App zu testen, kontaktieren Sie support@movos.ch.
Die Dokumente gibt es auch auf Italienisch: Raccomandazioni und Questionario EPOCA.
10. März 2023
ICD-11 – Empfehlung zur Verwendung in der Psychiatrie
Die ICD-11, im Januar 2022 eingeführt, löst innerhalb von fünf Jahren die ICD-10 ab. Da noch keine offizielle deutschsprachige Übersetzung vorliegt und auch die klinischen Beschreibungen sowie die diagnostischen Anforderungen ausstehen, sollten sich Psychiaterinnen und Psychiater – ausser in begründeten Ausnahmefällen – nach wie vor am bisherigen Klassifikationssystem ICD-10 orientieren.
Zu diesem Thema wurde ein Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert.
4. November 2022
Änderungen im Bereich der Begutachtungstätigkeit
Der Bundesrat hat am 3.11.2021 wichtige Neuerungen in der Invalidenversicherung und bei der Gutachtertätigkeit beschlossen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2022 in Kraft.
Dokumente zu den inhaltlichen Brennpunkten sind wie folgt abrufbar:
31. August 2023
Das revidierte Datenschutzgesetz per 1. September 2023
Das revidierte Datenschutz trat am 1. September 2023 in Kraft und bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, deren Personendaten bearbeitet werden. Ziel der neuen Bestimmungen ist die Erhöhung der Transparenz der Datenbearbeitungen und eine Annäherung an die Datenschutzregelungen der Europäischen Union.
Grundsätzlich löst das neue Datenschutzgesetz keinen unmittelbaren Handlungsbedarf ab dem 1. September 2023 aus, da sich an den Grundsätzen für eine rechtmässige Datenbearbeitung nichts geändert hat. Sofern Sie die bislang die heute geltenden Datenschutzbestimmungen umgesetzt haben, erfüllen Sie aller Voraussicht nach bereits schon jetzt die Anforderungen an den Datenschutz. Es wird verlangt, dass eine den Datenschutzrisiken angemessene Datensicherheit gewährleistet wird, sofern Personendaten bearbeitet werden.