Zumutbare Arbeitstätigkeit nach Unfall und bei Krankheit
Wenn Patienten und Patientinnen nach einem Unfall oder infolge einer Krankheit länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist, müssen die Versicherer abklären, ob dem Patienten eine Tätigkeit in einem anderen Aufgabenbereich zugemutet werden kann. Ist die Zumutbarkeit einer dem Leiden angepassten Arbeitstätigkeit festgestellt, lässt sich die Wiedereingliederung entsprechend gestalten.
Leitfaden zur gutachterlichen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit
Neuauflage 2026: Leitfaden zur gutachterlichen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit
Zumutbare Arbeitstätigkeit nach Unfall und bei Krankheit