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Der Begriff Versicherungsmedizin

Versicherungsmedizin ist Teil der Sozial- und Präventivmedizin. Sie ist die Lehre von den Beziehungen zwischen kranken, verunfallten oder einen Versicherungsantrag stellenden Personen, den medizinischen Leistungserbringern und den Versicherungsunternehmen.

Die Versicherungsmedizin versteht sich als Teil der Sozial- und Präventivmedizin. Ihr kommt eher nationaler Charakter zu (im Unterschied z. B. zur Präventivmedizin, Arbeitsmedizin oder Epidemiologie). Versicherungsmediziner:innen haben eine Mittlerfunktion zwischen den Patienten/Patientinnen, den Versicherungsunternehmen und den medizinischen Leistungserbringern.

Die Versicherungsgesellschaften sind regelmässig auf die Mithilfe von Ärztinnen und Ärzten angewiesen, wenn es darum geht, gesundheitliche Risiken abzuschätzen oder die Qualität diagnostischer und therapeutischer Massnahmen zu überprüfen.

Versicherungs- und Vertrauensmediziner:innen wirken mit, wenn es gilt, die Behandlung von Patientinnen und Patienten zu koordinieren oder zu steuern. Diese Funktionen setzen neben fachärztlichen Kenntnissen auch solche über das Versicherungswesen und das Gesundheitsversorgungssystem voraus.

Auch sollten die beratenden Ärztinnen und Ärzte mit den Instrumenten des Betreuungsmanagements und der Qualitätssicherung vertraut sein. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich in medizinrechtlichen Fragen auskennen, wie sie im Zusammenhang mit der Patientenaufklärung, dem Datenschutz, bei der Beurteilung von Haftpflichtfragen oder in der medizinischen Begutachtung auftreten.