26. November 2026, 15.00 bis 20.30 Uhr, Klinik Hirslanden in Zürich
Ziel des Moduls ist es, die Gutachtensqualität zu steigern, indem die Gutachter:innen spezifisch für ihre Gutachtertätigkeit und für die fachlichen Brennpunkte des Arzthaftungsrechts ausgebildet werden.
Die aktuelle Rechtsentwicklung und die Gesetzgebungsverfahren im Medizinrecht, welche Einfluss auf die Entwicklung im Arzthaftungsrecht haben, finden in das Bildungskonzept dieses Arzthaftungsmoduls Eingang.
Nebst dem versicherungsmedizinischen Fachwissen im Arzthaftungsrecht stehen die Fachdisziplinen Orthopädie und Gynäkologie im arzthaftungsrechtlichen Kontext im Mittelpunkt dieser Ausbildung. Selbstverständlich können sich Medizinerinnen und Mediziner anderer Fachrichtungen für dieses Modul anmelden. Ebenso werden eine Fachanwältin und ein Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht über die Stolpersteine in Arzthaftungsgutachten und über ihre Erfahrungen sprechen.
Schwerpunkte
- Ärztliche Sorgfaltspflicht
- Ärztliche Aufklärungspflicht
- Ärztliche Dokumentationspflicht
- FMH Gutachten
- Innovative Ansätze in der Begutachtung – das Gemeinschaftliches Gutachterkonsilium (GGK)
- Aktuelle Urteile zum Arzthaftungsrecht
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