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Zerifikatspflicht und Jahresprogramm 2027

Sehr geehrte SIM Mitglieder
Sehr geehrte zertifizierte Fachpersonen
Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne informieren wir Sie über die folgenden aktuellen Themen:

Zertifikatspflicht per 01. Januar 2027

Per 1. Januar 2027 endet die fünfjährige Übergangsfrist gemäss Art. 7m ATSV. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Fachärztinnen und Fachärzte der betroffenen Fachdisziplinen ein gültiges SIM-Zertifikat, wenn sie medizinische Gutachten im Auftrag der Sozialversicherungen erstellen.

Betroffen sind Fachärztinnen und Fachärzte folgender Fachdisziplinen:

  • Allgemeine Innere Medizin
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Neurologie
  • Rheumatologie
  • Orthopädie, Orthopädische Chirurgie und der Traumatologie des Bewegungsapparates

Diese Fachpersonen müssen für die Erstellung medizinischer Gutachten im Auftrag der Sozialversicherungen über das Zertifikat des Vereins Versicherungsmedizin Schweiz (Swiss Insurance Medicine, SIM) verfügen. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Chefärztinnen und Chefärzte sowie leitende Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken gemäss Art. 7m Abs. 2 ATSV.

Gesetzliche Grundlage und Information durch das BSV

Die Zertifikatspflicht wurde im Rahmen der Reform «Weiterentwicklung der IV» eingeführt, welche am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist (Art. 44 ATSG; Art. 7j ff. ATSV).

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat entsprechende Informationsschreiben dazu publiziert. Diese finden Sie hier:

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie ab dem 1. Januar 2027 medizinische Gutachten im Auftrag der Sozialversicherungen erstellen und einer der betroffenen Fachdisziplinen angehören, benötigen Sie ein gültiges SIM-Zertifikat.

Falls Sie die SIM Ausbildung für Begutachtung noch nicht abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen, die erforderlichen Ausbildungsmodule frühzeitig zu planen und zu absolvieren.

Bereits SIM zertifizierte Fachpersonen bitten wir, die geltenden Fortbildungsanforderungen zu beachten (siehe Rezertifizierungspflicht).
Weitere Informationen zur Zertifikatspflicht sowie zu den Ausbildungsangeboten finden Sie auf der Website der SIM.

Neu: Änderungen im Jahresprogramm 2027

Das Jahresprogramm 2027 wurde neu im Hinblick auf die Zertifikatspflicht per 1. Januar 2027 angepasst. Somit kann zukünftig die SIM Gutachterausbildung innerhalb eines Jahres absolviert werden.

Für die deutschsprachige Ausbildung ergeben sich folgende Änderungen:

  • Modul 5 findet neu am 29./30. April 2027 statt
    (bisher 28./29. Oktober 2027)
  • Multiple Choice Examen findet neu am 28. August 2027 statt
    (bisher 27. November 2027)

Für die weiteren SIM Module 1-4 bleiben die Daten unverändert.

  • Kurs für Begutachtung – Modul 3: 13.–14. Mai 2027
  • Kurs für Begutachtung – Modul 4: 1.–2. Juli 2027
  • Kurs für Begutachtung – Modul 1: 19.–20. August 2027
  • Kurs für Begutachtung – Modul 2: 23.–24. September 2027

Das aktualisierte Jahresprogramm finden Sie auf unserer Website.

Weiteres

Bei Unklarheiten oder Rückfragen steht Ihnen die SIM-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

PD Dr méd. Andreas Klipstein
SIM – Président de la CFC

Dr. iur. Iris Herzog-Zwitter
SIM Bildungsbeauftragte Deutschschweiz


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