Per 1. Januar 2027 endet die fünfjährige Übergangsfrist gemäss Art. 7m ATSV. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Fachärztinnen und Fachärzte der betroffenen Fachdisziplinen ein gültiges SIM-Zertifikat, wenn sie medizinische Gutachten im Auftrag der Sozialversicherungen erstellen.
Betroffen sind Fachärztinnen und Fachärzte folgender Fachdisziplinen:
- Allgemeine Innere Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Neurologie
- Rheumatologie
- Orthopädie, Orthopädische Chirurgie und der Traumatologie des Bewegungsapparates
Diese Fachpersonen müssen für die Erstellung medizinischer Gutachten im Auftrag der Sozialversicherungen über das Zertifikat des Vereins Versicherungsmedizin Schweiz (Swiss Insurance Medicine, SIM) verfügen. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Chefärztinnen und Chefärzte sowie leitende Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken gemäss Art. 7m Abs. 2 ATSV.